Die derzeitige Budgetpolitik der gesetzlichen Krankenkassen reduziert die Behandlung leider auf das medizinisch Notwendige und Wirtschaftliche. Nur dieses darf erbracht und abgerechnet werden.
Screening-Untersuchungen bei Gesunden sind keine Kassenleistung mit Ausnahme der alle 3 Jahre möglichen Gesundheitsuntersuchung für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung > 35.LJ., Hautkrebs- und Krebsvorsorgeuntersuchung.  Die Gesundheitsuntersuchung >35 beinhaltet an Labor leider nur die Bestimmung des Gesamtcholesterins, HDL, LDL sowie des Blutzuckers sowie einen Urin-Stix.

Bei ansonsten Gesunden sind weitere Laborwerte leider nicht vorgesehen.

Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang die Bestimmung weiterer Laborwerte an, die jedoch selbst bezahlt werden müssen.

Es gilt die GOÄ. Irrtum vorbehalten.