Wie die Gesundheitsminister der Länder am 02.08.2021 beschlossen haben, sollen besonders gefährdete Personengruppen ab September 2021 eine COVID-Auffrischungsimpfung erhalten können. Neben Patientinnen und Patienten in der Häuslichkeit betrifft dies vor allem auch viele Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen.
Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat nun bestätigt, dass auch die COVID-Auffrischungsimpfungen in den Einrichtungen vorrangig durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte erfolgen sollen und nicht über mobile Teams. Die Impfungen sollen – ähnlich wie bei der Grippeschutz-Impfung – durch die Einrichtungen und betreuenden niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte gemeinsam vor Ort flexibel koordiniert werden.
Welche Personengruppen sollen / dürfen geimpft werden?
Im September sollen zunächst die besonders gefährdeten Personengruppen eine COVID-Auffrischungsimpfung erhalten können. Folgenden Personengruppen soll mit einem mRNA-Impfstoff ein Angebot für eine Auffrischungsimpfung gemacht werden:
- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen,
- Pflegbedürftigen Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit,
- Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe o.ä. Einrichtungen
- Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie
- Höchstbetagte (ab 80 Jahren).
Die COVID-Auffrischungsimpfung soll frühestens sechs Monate nach der erstmaligen Herstellung des vollständigen Impfschutzes erfolgen.
Antikörper-Testungen vor der Auffrischungsimpfung werden weiterhin nicht empfohlen und sind keine Kassen-Leistung.
Ebenfalls kann Personen, die eine vollständige Impfserie mit Vektor-Impfstoffen von AstraZeneca oder Johnson & Johnson bzw. nach einer Genesung von COVID-19 einen dieser Vektor-Impfstoffe erhalten haben, eine Auffrischungsimpfung mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden.
Wer impft in den Einrichtungen?
Die Auffrischungsimpfungen der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen sollen – ähnlich wie bei der Grippeschutz-Impfung – durch die betreuenden niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erfolgen und nicht über mobile Teams.
Wir denken, dass es ein gemeinsames Anliegen ist, die Impfung möglichst von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte durchführen zu lassen, mit denen die Einrichtungen auch heute schon kooperieren.
Für die COVID-Auffrischungsimpfungen sind nur die mRNA-Impfstoffe von BioNTech und Moderna vorgesehen.
Abstand zu anderen Impfungen wie z.B. Grippeschutzimpfung?
Das RKI empfiehlt, zu anderen planbaren Impfungen einen Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfung einzuhalten.